Das aktuelle Reiserecht – Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Für alle Pauschalreisen gelten gesetzliche Bestimmungen, welche hauptsächlich dem Verbraucher-schutz dienen und somit Ihnen zugute kommen. So sind wir nun verpflichtet, Sie vor der Buchung einer Reise über Ihre wichtigsten Rechte zu informieren. Der Einfachheit halber sind diese im untenstehenden „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ übersichtlich zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie bei der Buchung am Telefon oder bei uns im Büro danach fragen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Datenschutz
Ihre Daten sind bei uns sicher. Nach Anmeldung Ihrer Reise werden wir Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schützen. Zur Durchführung Ihrer Reise verarbeiten wir Ihre Daten und werden sie ausschließlich für diesen Zweck an unsere Erfüllungsgehilfen wie z.B. Hotels, Reiseleiter, Fremdagenturen und auch sonstige Leistungsträger weitergeben bzw. im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern. Die detaillierten Informationen gemäß Art. 13 und Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier. Auf Anfrage lassen wir Ihnen diese auch gerne zukommen.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Wir bemühen uns, für alle unsere Kunden ein optimales Reiseerlebnis zu schaffen und bieten ein ent-sprechendes Maß an Erlebnissen und Programm an. Die körperlichen Anforderungen, die Sie hierfür mitbringen sollten, sind abhängig vom Reiseziel. Bei den Rad- und Wanderreisen bitten wir um die gesonderte Beachtung der angegebenen Schwierigkeitsstufen bzw. Streckencharakteristiken. Ein Mindestmaß an Mobilität ist dennoch bei allen Reisen erforderlich, da zum Beispiel Stadtführungen teilweise nur zu Fuß gemacht werden können. Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit diesbezüglich unsicher sind, dann sprechen Sie uns bitte an. Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, wenn ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die generell für Pauschalreisen gelten. Reiseverkehr Weiss&Nesch GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Reiseverkehr Weiss&Nesch GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, auch zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pau-schalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Reiseverkehr Weiss&Nesch GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVers abgeschlossen (im Schadensfall zu kontaktieren: HanseMerkur Vers. AG – Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, +49 40 53799360).
Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reiseverkehr Weiss&Nesch GmbH verweigert werden.